Die deutsche Kosmetikverordnung (KVO)

Das bestimmte chemische Stoffe, die in den Produkten enthalten sind,nicht ganz unbedenklich sind, wird in der Kosmetikverordnung festgestellt. Die einzelnen Inhaltsstoffe werden nach drei Kategorien geordnet:

                   - verbotene Inhaltstoffe,

                  - Inhaltstoffe, die mit der Höchstgrenze belegt sind

und           - Stoffe, die unbedenklich einsetzbar sind.

Durch das Inkrafttreten der KVO wurden die Mitgliedsländer der EU verpflichtet, die beinhalteten Vorschriften in  Landesrecht umzusetzen. 

Darüber hinaus ist ist es seit diesem Zeitpunkt vorgeschrieben, dass Hersteller und Vertreiber die Produkte für den Verkauf im Markt   zulassen. D.h., dass der "In-Verkehr-Bringer", also die Firma ,die die Produkte an einen anderen verkauft, dafür Sorge zu tragen hat, das die Bestimungen eingehalten werden und das dies von einer außenstehenden Stelle, nämlich einem vereidigten Chemiker, bestätigt wird.

Erstmalig in der Geschichte der Verordnungen hat nun nicht mehr der Gesetzgeber die Verpflichtung, ein Vergehen zu beweisen, sondern die Industrie muss nun belegen, das sie dem Gesetz folge leistet.

Für viele Firmen bedeutet das einen erheblichen Kosten- und Zeitaufwand und einige kleinere Distributoren und Vertriebe mußten im Bezug auf Produkte für die Nagelindustrie ihre Einkaufsstrategien überdenken. Doch während sich der Großteil der etablierten Firmen mit viel Zeit und großem Kostenaufwand an die neuen Gesetzgebungen hält, gibt es immer noch einige, die von der Annahme ausgehen: " Wo kein Kläger, da kein Richter!"

Unter diesem Aspekt ist es nicht weiter verwunderlich, dass die Firmen, die ihr Produktsortiment überprüfen und zugelassen haben anderen Mitbietern, die dieser Verordnung nicht nachgekommen sind, mit gerichtlichen Schritten drohen und bei den Behörden eine Überprüfung beantragen.

Jedoch ist aus dieser Situation keine Gefährdung für Nail Designer und Kunden abzuleiten, da es sich hierbei nur um die Zulassung der Produkte handelt, die in den Verkehr gebracht werden sollen.

Die meisten der heute gehandelten Produkte sind von der Zusammensetzung her für den geschulten und ausgebildeten Nail Designer und seine Kunden unbedenklich.

 

Einige wenige Ausnahmen könnten sogenannte MMA (Methylmethacrylate) sein, die unter Umständen aus dem außereuropäischen Ausland über dunkle Kanäle auf unseren Markt gelangen.

 

Die meisten Firmen verkaufen ihre Produkte nur an ausgebildete und gewerbliche Nail Designer. Auch wenn hierdurch Umsatzeinbußen hingenommen werden müssen, ist es für die Firmen ein ethischer Grundsatz, der als Schutz der Verbraucher und letztendlich auch auch des Nail Designers zu begrüßen ist.

Nachdem der Gesetzgeber diese und noch weitere Produkte mit dem Aufdruck:" Nur für den gewerblichen Gebrauch" versehen lässt, ist nur noch zu bemängeln, das der Gewerbeschein in Deutschland für jedermann erhältlich ist.

Informationen für die Kunden sind wichtig. Weder Gel- noch Pulver-Flüssigkeits-Produkte sind gesundheitsschädlich. Sachgerecht verarbeitet, stellen Sie keine Gefahr, weder für die Kunden noch für den Nail Designer, dar.

 

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